Wartung

Auch Dach, Fassade und Dachrinne benötigen Wartung und Pflege um dauerhaften Schutz gegen Wind und Wetter zu bieten.

Als Hausbesitzer sind Sie darüber hinaus auch nach § 836 BGB verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Ihr Gebäude nachzukommen.

Die Versicherungen übernehmen durch herabfallende Gebäudeteile entstandene Sach- und Personenschäden nur, wenn Sie Entsprechendes auch nachweisen können. Dies bedeutet, dass eine regelmäßige Wartung von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde. Am einfachsten geht dies über einen Wartungsvertrag.

Empfohlene Wartungsintervalle:

  • schnellstmöglich –  nach außergewöhnlichen Ereignissen (Hagel, Sturm oberhalb Windstärke 8 )
  • alle 3 Jahre – Alter des Daches ab dem 6. Jahr
  • alle 2 Jahre – Alter des Daches ab dem 15. Jahr

Bei der Wartung eines Steildachs überprüfen wir:

  • ob die Dacheindeckung locker oder beschädigt ist
  • ob das Regenwasser zuverlässig abläuft
  • ob vorhandene Schneefanggitter stabil sind
  • ob die Rinnen oder Fallrohre verstopft oder verbogen sind
  • ob die An- und Abschlüsse rund um den Schornstein, Dachfenster und Lüfter Rohre wasserundurchlässig sind
  • ob die Solaranlage beschädigt  und/ oder verdreckt ist ( verminderte Leistungsfähigkeit )
  • Windsogsicherung der Dachdeckung
  • Ersetzen von schadhaften Vermörtelungen

Bei der Wartung eines Flachdachs überprüfen wir:

  • ob die Dachhaut intakt ist (sind Beschädigungen vorhanden)
  • ob Regenwasser zuverlässig abgeführt wird
  • ob die Anschlüsse zu Kamin , Lüfter Rohren oder Gullys wasserundurchlässig sind

Die im Zuge der Dachwartung ausgeführten Arbeiten werden von uns detailliert aufgelistet.

Für eventuell anfallende Reparaturen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Nach Fertigstellung der Wartung werden alle notwendigen Arbeiten aufgelistet und Ihnen in einem unverbindlichen Angebot zur Verfügung gestellt. Des Weiteren können zeitnahe, vorhersehbare Schäden beziffert und Budgetangebote erstellt werden, für die Planung der nächsten Jahre oder zur Besprechung bei Eigentümerversammlungen und zur Bildung von Rückstellungen.